Leseverstehen Umwelt und Natur
Handelsbarrieren für den Artenschutz
Am 20. Juni 1976 trat ein internationales Handelsabkommen in Kraft, das ein Vierteljahrhundert später für eine der größten Erfolgsgeschichten im Naturschutz steht: die "Convention on Internationalen Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna" (CITES). Sie regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und verbietet ihn in manchen Fällen ganz. Dadurch wurden neben vielen anderen Lebewesen vermutlich einige Großkatzenarten wie der Leopard und der Jaguar sowie verschiedene Krokodilarten vor der Ausrottung gerettet.
Das Bewusstsein, dass nach dem Verlust von Lebensräumen der Handel die zweitwichtigste Ursache für das Aussterben von Arten ist, ist erst in den vergangenen 30 Jahren gewachsen. In den fünfziger und sechziger Jahren waren Mäntel aus Fellen von gefleckten Großkatzen in Mode gekommen. Mit Anstieg der Nachfrage aber gerieten die Großkatzen an den Rand der Ausrottung. In den siebziger Jahren sorgten sich die Naturschützer vor allem wegen des Handels mit Elfenbein. Die Stoßzähne von Elefanten wurden zur Verarbeitung im Kunsthandwerk nach Europa exportiert.
Für Naturschützer zeichnete sich eine deutliche Tendenz ab: Fast immer wurden Tiere in einem Land gejagt, weil man die Bedürfnisse reicher Menschen in anderen Teilen der Welt befriedigen wollte. Erst durch ein international verbindliches Handelsabkommen wie CITES konnten diese Arten vor der Ausrottung bewahrt werden.
CITES wurde 1973 in Washington ausgehandelt und wird auch als das "Washingtoner Artenschutzabkommen" bezeichnet. Heute respektieren 154 Staaten die Richtlinien und Verbote von CITES. Der Öffentlichkeit sind aus dem komplizierten Regelwerk vor allem die drei sogenannten "Anhänge" bekannt. Darin sind inzwischen über 30.000 Arten aufgelistet. "Anhang I" nennt mehr als achthundert Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Kommerzieller Handel über Staatsgrenzen hinweg ist mit wildlebenden Exemplaren dieser Art oder Teilen von ihnen streng untersagt. Einzig zu wissenschaftlichen Zwecken dürfen Exemplare der Anhang-I-Arten internationale Grenzen passieren. Geld darf damit nicht verdient werden.
Arten des "Anhangs II" sind nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, könnten aber rasch ausgerottet werden, wenn nicht bestimmte Handelseinschränkungen eingehalten werden. Deshalb regelt CITES den Handel mit diesen mehr als 29.000 Arten, um deren Erhalt zu gewährleisten. Dabei sollen nicht mehr Exemplare aus der Natur entfernt werden, als gleichzeitig neu entstehen. "Anhang III" von CITES schließlich regelt den Umgang mit mehr als zweihundert Arten, die nur in bestimmten Ländern, also nicht weltweit gefährdet sind.
Alle zweieinhalb Jahre treffen sich die Vertreter der Vertragsstaaten, um über Änderungen in diesen "Anhängen" abzustimmen, wobei sie von verschiedenen Naturschutzorganisationen beraten werden.
Ein Beispiel dafür, wie das Artenschutzabkommen funktioniert, ist das Nil-Krokodil, das bei der Unterzeichnung des Abkommens 1976 im Anhang-I aufgelistet wurde. Der kommerzielle Handel mit den Häuten des Reptils, die bis dahin zur Herstellung von Handtaschen und Schuhen genutzt wurden, war verboten. Im Laufe der Zeit begann man in einigen Ländern mit der kontrollierten Entnahme von Eiern aus der Natur und der Aufzucht des Krokodils in Farmen. Da sich Krokodileier recht einfach ausbrüten lassen, nahm der Bestand an Krokodilen rasch zu, und ein Teil der Tiere wurde in der freien Natur ausgesetzt, der natürliche Bestand dadurch vergrößert. Inzwischen leben in der freien Natur wieder so viele Nil-Krokodile, dass es möglich war, sie von "Anhang I" in "Anhang II" zurückzustufen. Daher darf eine bestimmte Anzahl freilebender Tiere für den kommerziellen Handel gejagt werden. Sowohl der Naturschutz als auch der Handel profitieren also von CITES.
Der Erfolg beim Schutz von Krokodilen und Großkatzen führte dazu, dass immer mehr Arten in die Listen aufgenommen wurden. Neben vielen Pflanzenarten finden sich auch sämtliche Walarten in den "Anhängen". Gelöst sind die Probleme des Artenschutzes mit der Kontrolle des Handels allerdings nicht. Zum Beispiel lassen sich bestimmte Haiarten schlecht zählen; somit findet man sie in keinem "Anhang" des Abkommens. Der Stör dagegen ist dort aufgelistet, da er immer seltener wird. Das merkt auch der Käufer: Der vom Stör stammende Kaviar wird jedes Jahr um zwanzig Prozent teurer. Auch fördern zunehmende wirtschaftliche Verbindungen ein Unterlaufen des Abkommens. Außerdem haben kriminelle Organisationen den Handel mit bedrohten Tieren als lukrative Einnahmequelle entdeckt.
Vermehrt sollen nun bedrohte Baum und Pflanzenarten beobachtet werden, denn immer mehr Menschen wollen ihre Gesundheit mit exotischen Heilpflanzen erhalten oder sich ein Wohnzimmer aus Mahagoni leisten. Ob das Abkommen CITES hier einen ähnlichen Erfolg wie bei Elefanten oder Krokodilen zeigt, ist aber alles andere als sicher.
[4774 Zeichen, inlusive Leerzeichen]
Quelle: Handelsbarrieren für den Artenschutz, FAZ, 21. Juni 2001


